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   BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02   

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BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02 (https://dejure.org/2003,5590)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.2003 - Verg 29/02 (https://dejure.org/2003,5590)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - Verg 29/02 (https://dejure.org/2003,5590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 116 Abs. 1 Satz 1 § 128 Abs. 4
    Kostenentscheidung im Vergabeverfahren - notwendige Aufwendungen des Beigeladenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer trägt die Kosten des Beigeladenen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Beigeladene Erstattung der Kosten verlangen? (IBR 2003, 219)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 410 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.11.2000 - Verg 11/00

    Kosten eines Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02
    »Im Verfahren vor der Vergabekammer entspricht es im Allgemeinen der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich der Gegner ausdrücklich in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (siehe OLG Düsseldorf Beschluss vom 15.5.2002 Verg 10/02; BayObLG Beschluss vom 22.11.2002 Verg 26/02; a.A. noch BayObLG, Beschluss vom 28.11.2000 Verg 11/00 = NZBau 2001, 344).«.

    Hieraus folgt aber nicht, dass eine Kostenerstattung zugunsten eines Beigeladenen in der Regel überhaupt nicht in Betracht kommt (a.A. Reidt/Stickler/Glahs Vergaberecht § 128 GWB Rn. 22; Boesen Vergaberecht § 128 Rn. 46; siehe auch BayObLG Beschluss vom 28.11.2000 Verg 11/00; NZBau 2001, 344 - Leitsatz).

    Die vom Senat in seiner früheren Rechtsprechung (zuletzt Beschluss vom 28.11.2000 Verg 11/00 = NZBau 2001, 344 - Leitsatz) aus dem Wortlaut des § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB hergeleitete Auffassung, grundsätzlich habe ein Beigeladener im Verfahren vor der Vergabekammer seine eigenen Kosten selbst zu tragen, ist überholt.

    Für die Beigeladene ist die Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung von § 162 Abs. 3 VwGO zu treffen (BayObLG Beschluss vom 11.12.2601 Verg 15/01 Umdruck S. 16; BayObLG NZBau 2001, 344).

  • OLG Jena, 22.08.2002 - 6 Verg 3/02

    Verfahrensabschlussentscheidung bei Rücknahme

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02
    Die Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung von § 516 Abs. 3 ZPO für den zurückgenommenen Hauptsacheteil einschließlich der Mehrkosten, die durch das Zwischenverfahren nach § 118 Abs. 1 GWB entstanden sind (Thür. OLG Beschluss vom 22.8.2002 6 Verg 3/02), und im Übrigen analog aus § 97 Abs. 1 ZPO .
  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 5/99

    Kostentragung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Verfahren vor der

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02
    Der weit gefasste Wortlaut des § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB umfasst auch Beschlüsse über Nebenentscheidungen (BayObLG NZBau 2000, 99; Jaeger NZBau 2001, 366/367 m. w. N.).
  • OLG Celle, 27.05.2003 - 13 Verg 11/03

    Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen des Beigeladenen im Verfahren vor

    Der Senat folgt der Rechtsprechung, dass im Verfahren vor der Vergabekammer die notwendigen Auslagen des Beigeladenen erstattungsfähig sind, wenn sie das Gericht im Rahmen einer Billigkeitsprüfung der unterliegenden Partei auferlegt (§ 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i. V. m. den entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder bzw. § 162 Abs. 3 VwGO analog), und dass es der Billigkeit entspricht, der unterliegenden Partei die notwendigen Auslagen des Beigeladenen dann aufzuerlegen, wenn sich die unterliegende Partei ausdrücklich in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Vergaberecht 2003, 111; BayObLG, IBR 2003, 219, jeweils m. w. N.).

    Es entspricht der Billigkeit, der unterliegenden Partei die notwendigen Auslagen des Beigeladenen dann aufzuerlegen, wenn sich die unterliegende Partei ausdrücklich in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Vergaberecht 2003, 111; BayObLG, IBR 2003, 219, jeweils m.w.N.).

  • VK Münster, 23.10.2003 - VK 19/03

    Aufhebung der Ausschreibung

    Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hängt von einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall gemäß § 162 Abs. 3 VwGO analog ab (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.7.2000, Verg 2/99; OLG Bremen, Beschluss vom 24.06.2003, Verg 3/2003; BayObLG, Beschluss vom 20.01.2003, Verg 29/02).

    Im Allgemeinen entspricht es zumindest dann der Billigkeit, dem erfolglosen Antragsteller die im Nachprüfungsverfahren entstandenen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich der Antragsteller mit seinem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Beigeladenen gestellt hat, aber nur wenn sich auch die Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem sie Anträge nebst Begründungen gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, a.a.O.; idS auch BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02).

  • OLG Rostock, 09.09.2003 - 17 Verg 3/03

    Beendigung durch Antragsrücknahme: Kosten des Beigeladenen?

    Auch im Falle der Beendigung des Nachprüfungsverfahrens durch Antragsrücknahme hängt die Erstattung der einem Beigeladenen entstandenen Kosten von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab (so u.a. OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Düsseldorf, NZBau 2001, S. 165 ff.; BayObLG, IBR 2003, 219 m.w.N.).

    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, entspricht es regelmäßig der Billigkeit, der unterlegenen Partei die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich die unterlegene Partei in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (vgl. OLG Celle v. 27.05.2003 - 13 Verg 11/03 -, OLG Düsseldorf, a.a.O.; BayObLG, IBR 2003, 219).

  • OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

    Gemäß der Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 22.11.2002 - Verg 26/02; Beschluss vom 20.01.2003 - Verg 29/02) entspricht es nur dann der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren aufzuerlegen, wenn der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat.
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07

    Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

    Dabei ist grundsätzlich erforderlich, dass sich der Gegner bewusst im Interessengegensatz zur Beigeladenen befunden hat (BayObLG, Beschluss vom 20.01.2003, Az.: Verg 29/02; OLG Bremen, Beschluss vom 24.06.2003, Az.: Verg 3/2003).
  • VK Schleswig-Holstein, 26.07.2004 - VK-SH 18/04

    Kostenermäßigung aus Billigkeit

    Im Allgemeinen entspricht es dann der Billigkeit, dem im Nachprüfungsverfahren erfolglosen Antragsteller die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich die antragstellende Partei mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat und wenn sich ferner der Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Vergaberecht 2003, 111; BayObLG, IBR 2003, 219, jeweils mwN.).

    Das Zusammentreffen dieser beiden Kriterien rechtfertigt es bereits, die Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladene für notwendig zu erklären und der Antragstellerin die der Beigeladenen hieraus erwachsenen Kosten aufzuerlegen (BayObLG vom 29.1.2003, Verg 29/02, IBR 2003, 219; OLG Düsseldorf vom 19.02.2002, Verg 33/01, VergR 03, S.111ff, 113).

  • OLG Dresden, 14.02.2003 - WVerg 11/01

    Vorabinformation; Nichtigkeit des Zuschlages

    Denn die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung ist im Verfahren der §§ 116 ff. GWB - anders als etwa nach § 99 Abs. 1 ZPO oder § 158 VwGO - grundsätzlich statthaft; unerheblich ist, ob die Beschwerde von Anfang an nur im Kostenpunkt erhoben war oder ob der Beschwerdegegenstand, wie hier, nachträglich beschränkt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29.06.2001, WVerg 9/00 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 20.01.2003, Verg 29/02).
  • VK Münster, 09.05.2003 - VK 7/03

    Nachträgliche Ergänzung fehlender Angaben oder Erklärungen

    Im Allgemeinen entspricht es zumindest dann der Billigkeit, dem erfolglosen Antragsteller die im Nachprüfungsverfahren entstandenen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich der Antragsteller mit seinem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Beigeladenen gestellt hat, aber nur wenn sich auch die Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem sie Anträge nebst Begründungen gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, a.a.O.; idS auch BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren vor der

    Das gilt schon deshalb, weil die Antragstellerin sich nicht mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02 - zitiert nach Juris; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03 - zitiert nach Juris; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03 - zitiert nach Juris).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2005 - 2 VK 15/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren;

  • OLG München, 01.04.2008 - Verg 17/07

    Vergabeverfahren in Bayern: Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen bei

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2005 - 2 VK 6/05

    Ausschreibung des Bauvorhabens "Ortsumfahrung Crivitz"; Nichtberücksichtigung von

  • BayObLG, 21.11.2003 - Verg 18/03

    Streitwert bei Dienstleistungsaufträgen mit einer bestimmten Vertragslaufzeit in

  • OLG Bremen, 24.06.2003 - Verg 3/03

    Wann kann Beigeladene Kostenerstattung verlangen?

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 03.08.2007 - 3 VK 5/07

    Europaweites Vergabeverfahren betreffend das Einsammeln, Befördern und

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2005 - 1 VK 2/05

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge in einem Nachprüfungsantrag; Fehlender

  • BayObLG, 13.05.2004 - Verg 4/04

    Kostenerstattung für Beigeladenen mit eigenen Sachanträgen

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2004 - 2 VK 13/04

    Ausschluss von Unterkostenangeboten

  • VK Sachsen, 26.11.2003 - 1/SVK/138-03

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für die Beigeladene notwendig?

  • BayObLG, 20.11.2003 - Verg 19/03

    Berechnung des Streitwerts bei Dienstleistungsaufträgen

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2006 - 3 VK 2/06

    Durchführung eines Vergabenachprüfungsantrages bei Bestehen einer

  • VK Berlin, 26.08.2004 - VK-B1-36/04

    Information nach § 13 VgV: § 13 VgV gilt für ein Verhandlungsverfahren mit

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2007 - 2 VK 3/07

    Europaweite Ausschreibung zur Einrichtung einer textilen Wäscheversorgung in

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2006 - 3 VK 7/06

    Anspruch des Bieters auf Erteilung des Zuschlages ohne Berücksichtigung eines

  • VK Schleswig-Holstein, 11.07.2003 - VK-SH 18/03

    Anträge zulässig trotz Fristablauf

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2005 - 3 VK 10/05

    Anspruch eines Anbieters auf Einhaltung der Bestimmungen über das

  • VK Sachsen-Anhalt, 09.08.2005 - 1 VK LVwA 15/05
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2005 - 2 VK 7/05

    Ausschreibung eines Straßenbauvorhabens; Aussicht auf Berücksichtigung eines

  • VK Hessen, 08.05.2006 - 69d-VK-23/06

    Verwehrung des Zugangs zum Nachprüfungsverfahren bei Überprüfung der

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2006 - 3 VK 6/06

    Entstehung eines Schadens durch fehlerhafte Bekanntmachung einer Ausschreibung im

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